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Unternehmensverkauf - Unternehmenskauf - M&A

Wir analysieren, entwickeln Lösungen, setzen um und kontrollieren

 



Die Märke, national und international, sind und bleiben in Bewegung.

Die großen, international und weltweit aufgestellten Konzerne werden durch den globalen Wettbewerbsdruck ihre Wachstumsoffensive verstärken. Der Mittelstand, der noch in erheblichem Umfang den Markt prägt, steht oftmals vor Nachfolgeproblemen und eingeschränkten Investitionsmöglichkeiten. Im Spiel der Kräfte des Marktes und
einer konkurrenzfähigen Wettbewerbsposition hat die Entscheidung über Unternehmenskauf oder Unternehmensverkauf eine zentrale Bedeutung.

 

Zu- oder Verkauf sind aber auch mit Risiken verbunden. Deshalb empfiehlt es sich, bei M&A-Transaktionen erfahrene Berater hinzuzuziehen, die den Markt kennen und das Vertrauen der Entscheidungsträger haben.

Unser Dienstleistungsangebot im Bereich Unternehmenskauf-/ verkauf umfasst sämtliche Schritte ab dem Moment, in dem sich ein Unternehmer entschieden hat, sich aus der aktiven Betriebsführung zurückzuziehen und das Unternehmen an einen Dritten zu übertragen. 

Dabei greifen wir auf ein Netzwerk von Spezialisten mit operativer Führungserfahung aus der ersten Ebene und assouiierten Partnern aus den Bereichen Finanzen, Steuern und Recht zurück. Wir kennen die ausschlaggebenden Paramenter bei Kauf- und verkaufstransaktionen und gestalten mit Ihnen die Prozesse. Unser Ziel ist das optimale Ergebnis - unter finanziellen und strategischen Aspekten - für Ihr Unternehmen und für Sie.



 

Der Weg zum erfolgreichen Kauf und Verkauf

  • Festlegung des Übertragungsgegenstandes



    Bei Kapitalgesellschaften können sowohl die Firma des Unternehmens
    (sämtliche Gesellschaftsanteile) als auch lediglich die Vermögenswerte des
    Unternehmens übertragen werden. An dieser Frage werden unmittelbar die
    unterschiedlichen Interessen von Verkäufer und Investor deutlich. Welche Form
    der Übertragung im Einzelfall sinnvoll ist, welche Chancen damit verbunden und
    welche Risiken zu beachten sind wird ausführlich diskutiert und eine vorläufige
    Gestaltung des Übertragungsmodells gemeinsam mit dem Auftraggeber entwickelt
    .

 

  • Auswahl der Bewertungsmethode für Kaufs-/Verkaufspreis



    Üblicherweise existieren mehr oder weniger realistische Vorstellungen über
    den Verkaufspreis eines Unternehmens bzw. über das Volumen, welches ein
    Investor bereit ist zu investieren. Um die Verkaufsverhandlungen erfolgreich
    durchführen und die erwarteten Ziele gegenüber dem Verhandlungspartner
    durchsetzen zu können, muss Klarheit darüber herrschen, welche Schwachpunkte
    Angriffspunkte für den Verhandlungspartner sein könnten und wie diese
    auszuräumen sind.


    Die Vielzahl der Bewertungsverfahren, die zur Verfügung steht, bietet einen
    hohen Grad an Anpassungsmöglichkeiten an die eigenen Interessen, macht jedoch
    gleichzeitig die geeignete Auswahl für den Laien schwierig. Welches Verfahren
    der Übertragung am ehesten entspricht und zur Preisfindung herangezogen werden
    sollte wird gemeinsam mit dem Auftraggeber entschieden. Schwierige Sachverhalte
    werden offensichtlich und können für die Verhandlungen entsprechend
    vorbereitet und gewichtet werden. Besondere Schwerpunkte bilden die
    Identifikation immaterieller Vermögenswerte und die Ermittlung des
    Diskontierungszinssatzes. Insbesondere letzterer erfasst die sogenannten
    „weichen Faktoren“, wie z.B. die Abhängigkeit der Betriebsführung von der Person
    des  bisherigen Inhabers/Geschäftsführers, seinem Führungsstil, dem
    Betriebsklima, den Kunden- und Lieferantenbeziehungen etc. Dies realistisch
    einzuschätzen, so dass auch ein Verhandlungspartner überzeugt werden kann,
    erfordert den erfahrenen Blick von unabhängigen Dritten, welche in der Lage
    sind, ein unabhängiges Urteil abgegeben zu können.  




  • Wertermittlung



    Nach Festlegung des geeigneten Bewertungsverfahrens (erfolgt die
    rechnerische Ermittlung des Unternehmenswertes, welche als Eingangsgröße für die
    Verhandlungsgespräche herangezogen wird.




  • Identifikation und Qualifizierung von
    Kauf-/Verkaufsinteressenten




    Gibt es in einem Unternehmen keine designierten Nachfolgekandidaten
    (interessierte und befähigte Familienmitglieder von Inhabern/Gesellschaftern,
    Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten o.ä.)  oder reichen die finanziellen
    Mittel zur Übernahme nicht aus, sind wir in der Lage entsprechende
    Interessenten zu recherchieren und hinsichtlich ihrer Befähigung und
    finanziellen Möglichkeiten (Bonitätsprüfung) zu qualifizieren. Während dieser
    Phase bleibt die Anonymität unserer Mandanten strikt gewahrt. Nur wenn unser
    Auftraggeber dies ausdrücklich wünscht, weichen wir hiervon ab.




  • Vorbereiten und Durchführen von
    Sorgfältigkeitsprüfungen (Due Diligence)




    Ein Investor hat i.d.R. einen hohen Informationsbedarf und möchte sein
    Übernahmerisiko möglichst umfassend einschätzen können. Zu diesem Zweck kann
    die Forderung nach Durchführung einer Sorgfältigkeitsprüfung (Due Diligence)
    erhoben werden. Diese kann unterschiedliche Schwerpunkte haben, je nach
    Geschäftsmodell, Branche, Finanzstruktur, Organisationsform etc. Bei der
    Vorbereitung (Vereinbarung einer ggfs. strafbewehrten Absichtserklärung -
    Letter of Intent [LOI] -, Datenzusammenstellung, Organisation)  und
    Durchführung sind wir unterstützend tätig und begleiten deren Abwicklung aktiv.




  • Bedarfsorientierte Gestaltung des Übertragungsmodells
    (Deal Design)




    Die Interessen des zukünftigen Eigners/Betreibers bleiben regelmäßig nicht
    ohne Einfluss auf die zunächst nur durch den Anbieter formulierte Form des
    Übertragungsmodells. Eine Anpassung wird daher nahezu immer erforderlich sein.
    Bevor erste Vertragsentwürfe ausgearbeitet werden sollte hierüber Einigkeit
    herrschen, damit die entsprechenden Vorgaben an die Rechtsexperten
    weitergegeben werden können.




  • Ausarbeitung von Vertragsentwürfen und Führen der
    Verhandlungen




    Die enge Zusammenarbeit mit erfahrenen Kanzleien ermöglicht es uns erste
    Vertragsentwürfe zu erarbeiten, welche auf den Ergebnissen beruhen, die in den
    bis zu diesem Zeitpunkt stattgefundenen Gesprächen und vorgenommenen
    Überprüfungen erzielt wurden. Wir stellen für unseren Mandanten ein
    entsprechendes Expertenteam zusammen und führen in seinem Namen die
    Verhandlungen bis zum Abschluss. Eventuell auftretende zeitliche Unterschiede
    zwischen Vertragsunterzeichnung (Signing) und tatsächlicher Betriebsübertragung
    (Closing) werden hierbei selbstverständlich berücksichtigt und entsprechend
    vertraglich geregelt. Mit der Vertragsunterzeichnung ist unser Dienstleistungsangebot
    abgeschlossen und unser Auftrag erfolgreich erfüllt.




  • Post-Merger Betreuung



    Eine weitergehende Betreuung (post-merger-Betreuung) kann gesondert zu
    Tagespauschalen vereinbart werden.  
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