Roell-Consulting
Reintalstraße 18b
87629 Füssen
Für Fragen oder Terminvereinbarungen erreichen Sie uns unter der folgenden Telefonnummer:
+49 8362 940989
Fax:
+ 49 8362 940990
Mobil:
+ 49 171 5807041
E-Mail:
Nutzen Sie auch gerne direkt unser Kontaktformular
Montag bis Freitag
08:00 bis 17:00 Uhr
In der Regel handelt es sich bei den meisten
kleinen und mittelständischen Unternehmen um familiengeführte
Unternehmen. Dieses gilt durchweg für alle Branchen. Der Inhaber, oft der Gründer, hat seine Firma aufgebaut und zu dem gemacht, was sie heute ist. Gerade im Mittelstand gibt es aber auch die
Situation, dass die Inhaberfamilie bereits die zweite, dritte oder sogar vierte Unternehmensgeneration darstellt.
Unabhängig davon, wie groß oder klein ein Betrieb auch ist, wird das Thema Nachfolge für alle Beteiligten irgendwann gleichermaßen relevant. Das Problem kann sich egal welches Alter der / die
Unternehmer/ i n hat sochn morgen stellen. Eine geordnete Unternehmensfortführung im Falle eines Ausfalls des / der Unternehmers / in ist unabdingbar.
Aber ab dem Alter von 50 Jahren ist es zwingend
erforderlich, sich mit diesem Thema intensiv auseinander zu setzen. Im Alter von 60 Jahren kann eine bis dahin noch nicht geregelte Nachfolge schon als ein ernstes Problem angesehen werden. Ist die
Nachfolge nicht frühzeitig geregelt, führt das zu entsprechenden Negativbewertungen im Rating bei den Banken. Ein schlechteres Rating der Banken macht es umso schwieriger für den Kunden, neue Kredite
oder Darlehen zu erhalten.
Eine Nachfolgeregelung, gleich welcher Art, ob als Schenkung, Verkauf oder auf Rentenbasis, beinhaltet immer eine Vielzahl von Faktoren. Alle diese Punkte müssen geklärt werden. Hier bieten wir
unsere professionelle Hilfestellung an.
Der Inhaber übergibt emotional gesehen sein „Lebenswerk“. Unabhängig davon, ob er die Firma selbst gegründet hat oder bereits in der zweiten oder dritten Generation des Vaters und des Großvaters
weiter führt, betrachtet er zu Recht die Firma als „sein Unternehmen“. Er hat sie in den letzten Jahren geprägt und zu dem gemacht, was sie heute ist. Dieser Status soll natürlich auch nach einer
Übergabe erhalten bleiben bzw. noch verbessert werden.
Ein weiteres heikles Thema im Rahmen der Nachfolgeregelung ist der Kaufpreis. Über die angemessene Höhe eines evtl. für die Übernahme zu zahlenden Kaufpreises lässt sich trefflich streiten. Hier
haben wir es auch mit naturgemäß zwei sich gegenüberstehenden Standpunkten zu tun. der "Übergeber" möchte für sein Unternehmen den höchstmöglichen Preis erziehlen. In einer Vielzahl von Fällen sind
diese Wertvorstellungen des / der Unternehmers / in eher am Gefühl als an objektiven und anerkannten Wertermittlungsverfahren orientiert. Der "Übernehmer" den möglichst niedrigsten Preis
bezahlen. Beide Positionen sind verständlich und legitim.
Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, einen Firmenwert zu ermitteln. Um diese überhaupt anwenden zu können, sind gewisse Grundlagen und Planungsvoraussetzungen zu schaffen. Hierbei leisten
wir entscheidende Hilfestellung. Die Erfahrung zeigt, dass externe Begleiter eine absolut unvoreingenommene Sichtweise der Dinge haben und somit wesentlich objektiver Hilfestellungen leisten
können.
Bei den anstehenden Verhandlungen werden Sie von
uns professionell begleitet.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte und unsere Leistungen:
Wir bieten zu allen organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Fragen, die die Nachfolgeregelung betreffen, ob intern oder extern, qualifizierte und kompetente Unterstützung an, so dass eine
erfolgreiche Nachfolgeregelung sichergestellt ist.